Großherzig fördern

Unterstützen Sie die Klever Museen!

Unterstützen Sie den Freundeskreis, dem Museum Kurhaus Kleve und dem B.C. Koekkoek-Haus zu größtmöglicher Aufmerksamkeit und Lebendigkeit zu verhelfen, z.B. durch Ihre Spenden, Patenschaften, Leihgaben, Schenkungen oder Nachlässe, um die Sammlungsbestände zu pflegen, zu erweitern, ihre Erforschung und Präsentation zu unterstützen sowie Bildungsangebote und Veranstaltungen anzubieten.

 

Wie mit kleinen und großen Spenden und bürgerschaftlichem Engagement vieler Menschen zahlreiche für Kleve bedeutsame Kunstwerke gesichert und dauerhaft der Öffentlichkeit präsentiert werden können, zeigen die Beispiele der >> Schenkungen & Ankäufe seit Gründung des Freundeskreis Klever Museen, die das Stadtbild und das Bild von der Stadt prägen.

 

Spenden

Sie möchten online spenden?

Sie können uns Ihre Spende durch eine Überweisung direkt auf unser Konto zukommen lassen. Dabei können Sie individuell bestimmen, welchem Verwendungszweck Ihre Spende zukommen soll und ob Sie genannt werden dürfen oder anonym bleiben möchten.

Oder Sie bitten anlässlich Ihrer Feier, ob Geburtstag, Ehejubiläum, Firmenfeier anstelle von Geschenken um eine Spende für ein Projekt des Freundeskreises. Auf Wunsch stellen wir Ihnen ab einem Gegenwert von 300 € gerne entsprechende Spendenbescheinigungen aus.

Patenschaften

Sie sind an einer Patenschaft interessiert?

Immer wieder erfragen wir Ihre Hilfe, in dem wir um Ihre Patenschaft bitten, sei es für den Erwerb eines Kunstwerks, für die Restaurierung von Kunstwerken oder Mobiliar, oder für die Unterstützung der Museumspädagogik. So konnten in 2021 Zeichnungen von B.C. Koekkoek erworben werden. Wenn Sie an einer Patenschaft interessiert sind, werden wir gerne ihre Kontaktdaten registrieren.

Schenkungen

Was versteht man unter Schenkungen?

Schenkungen können durch Kapitalübertrag, durch die Weitergabe anderer Vermögenswerte wie zum Beispiel Kunstwerke, Antiquitäten, Immobilienwerte oder Wertpapiere erfolgen. Wir sichern Ihnen zu, dass der von Ihnen vorgesehene Verwendungszweck berücksichtigt wird.

Zuwendungen an den Freundeskreis sind von der Schenkungssteuer befreit

 

Leihgaben

Sie möchten Ihre Kunstwerke der Öffentlichkeit zugänglich machen?

Sie möchten sich von Ihrer Sammlung noch nicht trennen, würden aber gerne Teile Ihrer Sammlung der Öffentlichkeit zugänglich machen, so würden wir uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen. Bestimmt ergibt sich ein Ausstellungsprojekt, wo Ihr Eigentum präsentiert werden kann.

Vererben / Erben

Sie möchten etwas vererben? Oder Geerbtes dem Freundeskreis schenken?

Durch eine vorab festgelegte Verfügung in Ihrem Testament können Sie ein Kunstwerk, eine Geldsumme oder einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses durch ein Vermächtnis auf den Freundeskreis übertragen. Aber auch Sie als Erbe können binnen einer kurzen Frist nach Eintritt des Ereignisses verfügen, dass die Erbmasse oder ein Teil dieser dem Freundeskreis übertragen wird und damit einem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung gestellt wird.

Zuwendungen an den Freundeskreis sind von der Erbschaftssteuer befreit.

Stiftungen

Fördern Sie mit Ihrer Stiftung langfristig die Arbeit des Freundeskreises.

Zum Stiftungszweck beraten wir Sie gerne. Es kann sich ggfs. die Errichtung einer unselbständigen Stiftung unter dem Mantel des Freundeskreises ergeben.

Fragen?

Gerne begleiten wir Sie bei der Erstellung jeglicher erwünschter Verträge für Ihre Spenden, ihre Schenkung, ihre Leihgabe oder ihre testamentarische Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns Geschäftsstelle, die ihr Anliegen vertraulich weiterleiten wird.